für
Jankowski und Cicalone Medienkreationen, ATRIUM8 GbR
sowie die folgenden Services:
Kluge-Kinowerbung.de – Ein Service der ATRIUM8 GbR
cine-film.de – Ein Service der ATRIUM8 GbR
Nur Kino ist Kino – Eine Initiative von ATRIUM8
Livestream8 – Eine Marke der ATRIUM8 GbR
§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von Jankowski und Cicalone Medienkreationen, ATRIUM8 GbR (nachfolgend: ATRIUM8 genannt) durchgeführten und angebotenen Services, Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge eines Auftraggebers.
Die AGB dienen der klaren Definition & Kommunikation der Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB von ATRIUM8 gelten. Eventuelle Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
Abweichende Vereinbarungen, welche schriftlich niedergelegt wurden, gehen den AGB vor.
(2) Arbeiten, Angebote, Services, Marken & Leistungen im Sinne dieser AGB sind alle von ATRIUM8 hergestellte Produktionen, Services, Marken und Werke, unabhängig davon, in welcher technischen Form oder auf welchem Medium sie hergestellt wurden bzw. vorliegen (DVD, BluRay, digitale Film- oder Bilddaten, DCP, Printmedium, USB-Sticks, Festplatten, Internet, Skizzen, analoge Schriftform oder sonstigen Speichermedien). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von ATRIUM8 gelieferten Material um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetz handelt (§ 2 Abs.1 Ziff.5 & 6 Urheberrechtsgesetz).
(3) ATRIUM8 ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen (durch vorhandene CI Bestimmungen oder ähnliches) hinsichtlich der Gestaltung der Werke bzw. Produktionen gegeben wurden/ werden, bezüglich der Aufnahmen, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung der Produktion vollkommen frei. Darauf basierende Reklamationen sind ausgeschlossen.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) ATRIUM8 steht das ausschließliche Urheberrecht an allen Produktionen, während einer Produktion entstandener Bilder, Videoaufnahmen, Making-of-Einblicke und ähnliche, welche im Rahmen des jeweiligen Auftrages angefertigt wurden, zu.
(2) ATRIUM8 überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den fertiggestellten Werken & Produktionen auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet generell die kommerzielle Nutzung innerhalb des vorgesehenen Rahmens laut der jeweiligen, der Rechnung beiliegenden oder in der Rechnung oder im Angebot aufgeführten, Nutzungsrecht-Erklärung.
Alle Veränderungen und Bearbeitungen der gelieferten Werke & Produktionen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch ATRIUM8. Rechteweitergabe an Dritte durch den Auftraggeber bedürfen ebenso der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von ATRIUM8. Bei Verstößen und kommerzieller Nutzung der Werke & Produktionen ohne Genehmigung wird eine Vertragsstrafe in vierfacher Höhe des für dieses Projekt festgelegten Honorars fällig. Hierzu erfolgt keinerlei vorherige Warnung, im Falle eines Verstoßes wird die Vertragsstrafe sofort fällig.
(3) Weitere Bedingungen und Erklärungen zu den jeweiligen Nutzungsrechten liegen der Rechnung oder Angeboten zu den jeweiligen Projekten bei.
(4) Generell gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über.
(5) ATRIUM8 liefert die Produktionen in vorher vereinbarten Formaten. Die Aufbewahrung und Archivierung des Materials ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht Teil des Auftrags. Generell werden alle Daten archiviert, jedoch ohne Gewähr! Sollte die Archivierung explizit gewünscht werden, so wird diese Leistung gesondert angeboten und abgerechnet.
Die Abgabe von unbearbeitetem Material, Rohdateien (sowohl Photographie als auch Film und Ton oder Projektdateien, z.B. ProRes, Tiff, RAW, Wave, MP3) ist ausgeschlossen. Etwaige Sondervereinbarungen sind schriftlich festzuhalten und gelten nur in schriftlicher Form.
(6) Es besteht von Seiten des Auftraggebers grundsätzlich kein Anspruch auf das von ATRIUM8 erstellte Rohmaterial. Gesonderte Regelungen bedürfen der schriftlichen Form.
(7) Grundsätzlich behält ATRIUM8 uneingeschränkt das Recht, eine selbstgetroffene Auswahl der Arbeiten zu Präsentation & Werbezwecken der eigenen Arbeit zu nutzen. Diese Nutzung obliegt keinerlei Einschränkungen, natürlich unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen oder Internas des Auftraggebers. Der Auftraggeber spricht ATRIUM8 von sämtlichen Rechten Dritter frei.
Es besteht für jedes Projekt die Möglichkeit, dieser Nutzung zu widersprechen. Dies bedarf der schriftlichen Form.
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs-, Urheberrechte & möglichen Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 3 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Daten, welche zum Geschäftsverkehr nötig sind, gespeichert werden. ATRIUM8 verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
Unsere Datenschutzerklärung ist einzusehen unter: https://atrium8.de/datenschutz
§ 4 Haftung
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet ATRIUM8 für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei nachweislichem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung von ATRIUM8 ausgeschlossen.
(4) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von ATRIUM8 in schriftlicher Form bestätigt wurden. ATRIUM8 haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann ATRIUM8 bestimmen.
(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an ATRIUM8, sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die ATRIUM8 nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, Quarantäne, höhere Gewalt etc.), keiner von ATRIUM8 zu dem vereinbarten Termin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall kommen, so darf
ATRIUM8 versuchen, einen Mitarbeitenden, ebenso qualifizierten Ersatz einzusetzen, sodass der Kunde am Tag des Auftrags nicht ohne qualifizierte Kraft bleibt und um die hier vereinbarten Pflichten zu erfüllen. In dem Falle, dass der Kunde den von ATRIUM8 bestimmten Mitarbeitenden nicht akzeptiert, kann der Kunde entscheiden, die Vereinbarung für diesen Fall zu beenden und erhält eventuelle, für diesen Produktionstag gezahlte Anzahlungen zurück. Dies gilt nicht für Anzahlungen, welche für die externe Zumietung von Equipment gesetzt waren.
(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Werke & Produktionen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Werke & Produktion bzw. Ergebnisse als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.
Jegliche Beanstandungen, welche nach Ablauf dieser Frist eingegangen sind, werden als Neu- bzw.
Änderungsauftrag behandelt und abgerechnet. Nach Erhalt der Beanstandung in diesem Falle, wird ein Angebot erstellt und dem Auftraggeber für diesen Neu- bzw. Änderungsauftrag zugeschickt. Die Arbeiten werden erst nach Freigabe des Angebots aufgenommen und die Beanstandungen umgesetzt.
(8) Im Falle von Sendungen/Lieferungen von Festplatten oder anderer Datenträger – zum Beispiel zur Nutzung im digitalen Kino (Spielfilme,Werbung usw.) – übernimmt ATRIUM8 keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Transport entstanden sind. Des Weiteren übernimmt ATRIUM8 keine Haftung, sollte es durch den Eingriff Dritter auf die Festplatten zu Datenverlust oder Problemen kommen. Beim Versand von DCPs (Digital Cinema Packages) garantiert ATRIUM8 die Funktionstüchtigkeit der Speichermedien (Festplatte, USB Stick, und weitere) bis zum Verlassen der Produktionsstätte.
(9) ATRIUM8 ist stets bemüht, auf dem neusten Stand der Kodierung und Formatierung (bezüglich DCP und andere Werke, Services und Produktionen) zu sein. Dennoch kann es durch den technischen Zustand der Kinos und Einsatzörtlichkeiten dazu kommen, dass DCP-Pakete/ Produkte/ Werke nicht kompatibel sind. Dafür kann keine Haftung übernommen werden. Jedoch kann auf Wunsch des Kunden bei frühzeitiger Planung die Kompatibilität vorzeitig getestet werden.
Sollte es dennoch dazu kommen, dass DCP-Pakete/ Produkte/ Werke nicht richtig an den Kinoservern/ Einsatzorten funktionieren, so versucht ATRIUM8 (nach Angaben von konkreten Fehlern des Projektors/Kinos/Auftraggebers) schnellstmöglich den Fehler zu beheben und Ersatz zu versenden. Dies gilt nur, wenn der Fehler mindestens 48 Stunden vor geplantem Einsatz bekanntgegeben wird (in schriftlicher Form).
(10) Da es sich bei den genutzten Speichermedien um elektronische Geräte handelt, haftet ATRIUM8 nicht für den unwahrscheinlichen Fall von Fehlfunktion oder nicht Funktion der betroffenen Geräte.
(11) Bei Livestreams und anderer über das Internet-übertragene Veranstaltungen und Produktionen versucht ATRIUM8 stets durch redundante System und Internetverbindungen einem Komplettausfall entgegen zu wirken, allerdings ist bei einer Abschaltung von Sendemasten oder Stromausfällen entlang der Sendestrecke eine Haftung für Verbindungsabbrüche nicht möglich.
(12) Falls der Auftraggeber oder das von Ihm bestimmte Ziel durch ein von ATRIUM8 beauftragtes Transportunternehmen versendete Sendung nicht entgegennimmt und dadurch Ausfälle oder Schäden entstehen, übernimmt ATRIUM8 keinerlei Haftung.
(13) ATRIUM8 übernimmt keinerlei Haftung bzw. Garantie für gesendete Änderungswünsche, Terminabsprachen, Vertragsdetails, Buchungsanfragen, Buchungen oder Ähnliches, welche über soziale Medien, Messenger, WhatsApp und Co. gesendet werden. Anfragen jeder Art sind telefonisch oder per Mail an die offiziellen Adressen einzureichen.
(14) Bei Produktionen zu welchen Equipment von ATRIUM8 zum Einsatz kommt, oder von ATRIUM8 zugenietetes Equipment handelt es sich um Miettechnik für welche der Auftraggeber im Falle von Diebstahl oder Beschädigt haftet. Der Auftraggeber hat hierfür die nötigen Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Produktion zu ergreifen.
(15) Für zeitliche Verzögerungen, welche aufgrund von fehlenden oder verzögerten Anlieferungen von Kundeninformation oder Kundenmaterialien entstehen, übernimmt ATRIUM8 keine Haftung.
§ 5 Reisekosten, Verpflegung & Unterbringung
(1) Sollten durch einen Auftrag Reisekosten entstehen, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Die entstehenden Reisekosten werden mit 0,45€/km berechnet. Diese kommen zum eigentlich vereinbarten Honorar dazu.
(2) Ist der Produktionsort eines Auftrags weiter als 100km von der Adresse von ATRIUM8 (Klappengasse 24, 67105 Schifferstadt) entfernt, um eine sichere Rückfahrt nach Abschluss der Produktion zu garantieren, so verpflichtet sich der Auftraggeber, eine adäquate Unterkunft für ATRIUM8 bzw. alle von ATRIUM8 für diesen Auftrag benötigten Personen zu buchen. Hierbei sollte es sich mindestens um eine 3-Sterne-Unterkunft oder eine vorher von ATRIUM8 freigegebenen Ferienwohnung, inklusive Parkmöglichkeit, handeln. Grundsätzlich gilt, dass für jedes Crewmitglied ein Einzelzimmer gestellt wird. Ausnahmen und andere Lösungen wie beispielsweise Ferienwohnungen bedürfen eine vorherige schriftliche Absprache.
(3) Bei Projekten wie Livemitschnitten, Live-Visuals, Livestreams, Aufzeichnungen oder Ähnlichem, bei denen sich das Team von ATRIUM8 länger als 3 Stunden vor Ort aufhalten wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, für eine angemessene Verpflegung in Form von Speisen und Getränken zu sorgen. Vorherige Absprache für ein ausgewogenes Angebot auch für vegetarische und vegan lebende Teammitglieder ist hier im Voraus Pflicht.
(4) Alle vorangegangenen Punkte von §5 werden je nach Auftrag separat schriftlich festgelegt.
§ 6 Vergütung
(1) Für die Herstellung des Werkes oder der Produktion wird anhand eines vorher kalkulierten und mit dem Auftraggeber ausgehandelten Aufwands ein Honorar vereinbart. Dieses Honorar baut auf Tagessätzen oder Pauschalangeboten auf, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie eventueller Reisekosten.
(2) Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind ‒ wenn nicht anders angegeben ‒ innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Filme, Bilder, Designs und Rechte Eigentum von ATRIUM8.
(3) Wird die vorgesehene Zeit zur Durchführung des Auftrags, die ATRIUM8 nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Zeitrahmen anhand des geschätzten Aufwands vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
(4) Eine Anzahlung von 35% des vereinbarten Honorars ist bei Aufträgen mit einem Gesamtvolumen über 1.500 € netto innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung zu entrichten. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung. Der jeweils entstehende Restbetrag wird wie laut (2) innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Auftrags bzw. Zusendung der Rechnung (Poststempel, Mail Versand) ohne Abzug fällig.
(5) Sollte die Auftragserteilung vom Auftraggeber innerhalb von 2 Tagen nach Unterzeichnung bzw. Auftragserteilung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 180,00 € netto zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Gespräche (Telefon, Mailverkehr oder vor Ort), Erstellung des Angebots etc.).
Sollte die vereinbarte Leistung vom Auftraggeber später als 2 Tage nach Auftragserteilung storniert werden und ATRIUM8 für den stornierten Auftrag mindestens einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren können, wird die volle Summe der Anzahlung abzüglich der unter (5) genannten Summe zurückerstattet. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten ATRIUM8 vereinbart werden bzw. wurden weitere Anfragen/Aufträge aufgrund des bestehenden Vertrags nicht mehr angenommen, entsteht ATRIUM8 hierdurch ein Vermögensschaden. Dieser Schaden wird mit 75% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt.
(6) Hinweis für Verwerter: Bitte beachten Sie: Wer regelmäßig gestalterische, künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbstständigen Designern, Grafikern, Textern, Fotografen, Foto-Designern, Gestaltern oder Filmemachern/Regisseuren für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Mehr Informationen finden Sie hier:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/kuenstlersozialabgabe/index.php
§ 7 Sonderzusatz: Livestream
(1) Eine Zusicherung für eine mögliche Umsetzung durch eine konstant bestehende Verbindung kann nur nach einem Verbindungscheck vor Ort erfolgen.
(2) Bei Einsatz unserer LTE-Bündelungs-Lösung der in Deutschland gängigen Provider (Vodafone, Telekom, o2, Starlink) kann ATRIUM8 bei Ausfällen, situationsbedingten Beschränkungen durch die Provider keine Haftung für eine dauerhaft bestehende Verbindung übernehmen.
§ 8 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden, Vereinbarungen zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von ATRIUM8 als Gerichtstand vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: Juni 2024